Informirtheit in der Mediation
Von Mediator Sweti
Ein Schlüssel zur erfolgreichen Konfliktlösung
In dem letzten Artikel der Reihe “Mediationsprinzipien” erkläre ich die Informiertheit. Hier geht es um die Ausbildung des Mediators und vieles mehr. Lesen Sie auch die anderen Artikel der Reihe - die sind für das Verständnis der Mediation wichtig.
Einleitung
In der Mediation spielt die Informiertheit eine zentrale Rolle für den Erfolg des Verfahrens. Auf zwei Ebenen ist diese Informiertheit entscheidend: Zum einen muss der Mediator die Parteien über die Grundlagen und den Ablauf der Mediation informieren. Zum anderen müssen die Medianten – also die am Konflikt beteiligten Parteien – den Mediator über die Einzelheiten des Konflikts aufklären. Diese wechselseitige Informiertheit ist nicht nur ein Eckpfeiler der Mediation, sondern sichert auch die Nachhaltigkeit der gefundenen Lösungen.
Aus- und Fortbildung des Mediators
Die Qualifikation des Mediators ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Informiertheit im Mediationsprozess gewährleistet ist. Das Mediationsgesetz (MediationsG) und die “Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren” (ZMediatAusbV) legen hierzu klare Richtlinien fest.
Gemäß § 5 Abs. 1 MediationsG ist der Mediator verpflichtet, durch eine geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung sicherzustellen, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Diese Ausbildung umfasst nicht nur die Grundlagen der Mediation, sondern auch spezifische Verhandlungs- und Kommunikationstechniken sowie rechtliche Kenntnisse, die in der Mediation relevant sind.
Die ZMediatAusbV konkretisiert dies in § 2 Abs. 3, indem sie festlegt, dass der Ausbildungslehrgang praktische Übungen, Rollenspiele und Supervisionen umfassen muss. Diese Regelungen garantieren, dass Mediatoren nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch auf ihre Aufgabe vorbereitet sind, wodurch die Informiertheit der Parteien sichergestellt wird.
Weitere Informationspflichten des Mediators
Neben den grundlegenden Informationspflichten muss der Mediator laut § 3 Abs. 5 MediationsG auf Verlangen der Parteien weitere Informationen preisgeben. Dazu gehören:
- Der fachliche Hintergrund des Mediators,
- Die Ausbildung und Qualifikationen im Bereich der Mediation,
- Die praktische Erfahrung als Mediator.
Diese Transparenz erhöht das Vertrauen der Parteien in die Neutralität und Kompetenz des Mediators und trägt zur Klarheit im Mediationsprozess bei.
Weitere Aspekte der Informiertheit des Mediators
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gibt es weitere Aspekte, die die Informiertheit des Mediators fördern:
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Supervision: Regelmäßige Supervisionen bieten Mediatoren die Möglichkeit, ihre Methoden und Entscheidungen im Mediationsprozess reflektieren und optimieren zu lassen. Dies trägt zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Mediationspraxis bei.
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Evaluation: Durch systematische Evaluationen kann der Mediator Feedback von den Medianten einholen und daraus lernen. Dies hilft, die Qualität und Effektivität der Mediation stetig zu steigern.
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Zertifizierung und Weiterbildung: Über die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen hinaus können Mediatoren zusätzliche Zertifizierungen erwerben, die ihre Expertise in speziellen Bereichen der Mediation weiter vertiefen.
Juristische Ebene und Nachhaltigkeit der Lösung
Das Prinzip der Informiertheit sichert nicht nur den reibungslosen Ablauf der Mediation, sondern auch die Nachhaltigkeit der gefundenen Lösungen. Informierte Parteien können fundierte Entscheidungen treffen, die ihre langfristigen Interessen wahren. Wenn die Parteien sowohl in faktischer Hinsicht (z.B. Prozessablauf) als auch in rechtlichen/juristischen Fragen umfassend informiert sind, können sie Vereinbarungen treffen, die realistisch und umsetzbar sind.
Diese fundierten Entscheidungen minimieren das Risiko zukünftiger Konflikte oder rechtlicher Anfechtungen. Eine nachhaltige Lösung setzt voraus, dass alle Parteien die rechtlichen Konsequenzen ihrer Vereinbarungen verstehen und die Vereinbarungen unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen treffen.
Spannungsfeld zwischen Informiertheit und Vertraulichkeit
In der Mediation gibt es jedoch ein Spannungsfeld zwischen dem Prinzip der Informiertheit und dem Vertraulichkeitsgebot. Der Mediator ist verpflichtet, alle Informationen, die während der Mediation ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln. Gleichzeitig muss er die Parteien umfassend informieren, um sicherzustellen, dass diese fundierte Entscheidungen treffen können.
Dieses Spannungsfeld kann zu rechtlichen Problemen führen, wenn beispielsweise eine Partei wichtige Informationen zurückhält, die für die andere Partei entscheidend wären. Hier muss der Mediator sensibel vorgehen, um die Vertraulichkeit zu wahren, ohne die Informiertheit der Parteien zu gefährden.
Informiertheit und Rechtsberatung in der Mediation
Ein weiteres Spannungsfeld besteht zwischen der Informiertheit und der Tatsache, dass Mediatoren keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Gemäß § 2 Abs. 6 MediationsG soll der Mediator die Parteien darauf hinweisen, dass sie die erzielte Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen lassen können. Dies stellt sicher, dass die Parteien die rechtlichen Implikationen ihrer Vereinbarungen vollständig verstehen.
Gleichzeitig verbietet § 3 Abs. 2 MediationsG dem Mediator, in derselben Sache für eine der Parteien juristisch tätig zu werden, sowohl vor, während als auch nach der Mediation. Dieses Verbot dient dazu, die Neutralität des Mediators zu wahren und Interessenkonflikte zu vermeiden.
Indem der Mediator auf die Möglichkeit der externen rechtlichen Beratung hinweist, erfüllt er seine Informationspflicht, ohne gegen das Verbot der Rechtsberatung zu verstoßen. Dies trägt zur Transparenz und Rechtssicherheit bei und erhöht die Nachhaltigkeit der gefundenen Lösungen.
Fazit
Die Informiertheit in der Mediation ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg und die Nachhaltigkeit des Mediationsprozesses. Sie stellt sicher, dass alle Parteien fundierte Entscheidungen treffen können und der Mediationsprozess transparent und effektiv verläuft. Durch eine solide Ausbildung, fortlaufende Supervision und klare rechtliche Rahmenbedingungen wird die Informiertheit sowohl des Mediators als auch der Medianten gewährleistet. So wird nicht nur die Qualität der Mediation gesteigert, sondern auch das Vertrauen in den Prozess und die gefundene Lösung gestärkt.
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