Machtasymmetrien in außergerichtlichen Verfahren – Risiken für Freiwilligkeit und Schutz
Swetoslaw Beltschew

Außergerichtliche Verfahren werden häufig als pragmatische Antwort auf überlastete Gerichte verstanden. Für Sie als Rechtsanwält:in im Familien- oder Arbeitsrecht können sie eine wertvolle Option sein – unter der Voraussetzung, dass Freiwilligkeit real gegeben ist und Schutzmechanismen greifen. In der Praxis zeigt sich jedoch: Wo deutliche Machtasymmetrien bestehen, geraten außergerichtliche Verfahren an ihre Grenzen. Ergebnisse können verzerrt sein, Druck bleibt verdeckt, Haftungsfragen werden unscharf.
Dieser Beitrag lädt Sie zu einer nüchternen, fachlichen Einordnung ein: Woran erkennen Sie kritische Konstellationen? Wo endet sinnvolle Konfliktklärung – und wo beginnt ein Risiko für Mandant:innen und für Ihre eigene Verantwortung?
Problemverständnis: Warum Machtasymmetrien den Kern der Freiwilligkeit berühren
Freiwilligkeit ist kein formales Merkmal. Sie ist eine funktionale Voraussetzung für tragfähige außergerichtliche Lösungen. Machtasymmetrien wirken dieser Voraussetzung entgegen – oft leise, selten offen.
Typische Asymmetrien entstehen etwa durch:
- ökonomische Abhängigkeit (Einkommen, Wohnraum, Arbeitsplatz),
- hierarchische Strukturen (Vorgesetzte, Institutionen, Familienrollen),
- Wissens- oder Sprachvorsprünge,
- psychische oder gesundheitliche Belastungen,
- zeitlichen oder sozialen Druck („Jetzt oder nie“).
Problematisch wird es, wenn diese Ungleichgewichte nicht explizit thematisiert, sondern implizit „mitverhandelt“ werden. Dann entsteht der Eindruck von Einvernehmen, wo faktisch Anpassung erfolgt.
Zwischenfazit:
Nicht jede Einigung ist Ausdruck autonomer Entscheidung. Gerade bei Machtasymmetrien ist Freiwilligkeit kein Selbstläufer, sondern ein Prüfauftrag.
Typische Risiken außergerichtlicher Verfahren bei Machtungleichgewicht
Verzerrte Ergebnisse statt tragfähiger Lösungen
In asymmetrischen Konstellationen orientieren sich Ergebnisse häufig an der stärkeren Position. Die schwächere Partei stimmt zu, um Belastung zu beenden – nicht, weil die Lösung überzeugt. Kurzfristig entsteht Ruhe, langfristig neue Konfliktpotenziale.
Mini-Vignette:
In einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung akzeptiert eine Mitarbeiterin eine Aufhebungsvereinbarung im Rahmen eines klärenden Gesprächs. Formal freiwillig – faktisch unter dem Eindruck drohender Isolation im Team und fehlender Alternativen.
Verdeckter Druck trotz formaler Freiwilligkeit
Druck äußert sich nicht nur durch Drohungen. Häufiger wirkt er subtil:
- moralische Appelle („Seien Sie doch vernünftig“),
- Verantwortungszuschreibungen („Denken Sie an die Kinder / das Team“),
- Zeitdruck („Wir müssen heute zu einem Ergebnis kommen“).
Solcher Druck bleibt oft unsichtbar – gerade für Dritte.
Haftungs- und Verantwortungsverschiebungen
Je informeller ein Verfahren, desto diffuser die Verantwortlichkeiten. Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Partei später geltend macht, sie habe nicht frei entschieden? Wo endet die Rolle der begleitenden Fachperson – und wo beginnt rechtliche Mitverantwortung?
Zwischenfazit:
Außergerichtliche Verfahren können Risiken verdecken, nicht reduzieren – wenn Machtverhältnisse unausgesprochen bleiben.
Systemische Perspektive: Macht wirkt nicht individuell, sondern relational
Machtasymmetrien sind selten Eigenschaften einzelner Personen. Sie entstehen in Beziehungs- und Systemzusammenhängen:
- in Familien durch Rollenverteilungen über Jahre,
- in Organisationen durch formale und informelle Hierarchien,
- in Trennungs- oder Kündigungssituationen durch existenzielle Abhängigkeiten.
Aus systemischer Sicht ist entscheidend: Wer kann sich Folgen eines Scheiterns leisten – und wer nicht? Diese Frage beeinflusst jede Verhandlung, unabhängig von der Gesprächsatmosphäre.
In meiner Arbeit mit außergerichtlichen Klärungsformaten zeigt sich häufig, dass gut strukturierte Gespräche Machtasymmetrien nicht automatisch neutralisieren. Im Gegenteil: Sie können sie stabilisieren, wenn der Rahmen nicht reflektiert wird.
Risikoindikatoren: Wann besondere Vorsicht geboten ist
Für Ihre anwaltliche Einschätzung können folgende Hinweise relevant sein:
- Eine Partei äußert wiederholt den Wunsch nach „Ruhe um jeden Preis“.
- Entscheidungen werden sehr schnell akzeptiert, ohne Nachfragen.
- Alternativen (Gericht, Beratung, Bedenkzeit) werden nicht erwogen.
- Eine Partei übernimmt übermäßig Verantwortung für den Konflikt.
- Der zeitliche Rahmen wird von außen stark begrenzt.
Diese Indikatoren sind keine Ausschlusskriterien, aber deutliche Warnsignale.
Abgrenzung: Wann außergerichtliche Verfahren an ihre Grenzen stoßen
Es gehört zur professionellen Verantwortung, Verfahren nicht um jeden Preis fortzuführen. Grenzen sind erreicht, wenn:
- Freiwilligkeit nur noch formal behauptet wird,
- Schutzbedarfe nicht mehr abgesichert werden können,
- strukturelle Unterlegenheit nicht ausgeglichen oder kompensiert wird,
- rechtliche Klarheit zugunsten vermeintlicher Einigung aufgegeben wird.
Gerade im Familien- und Arbeitsrecht kann der Rückgriff auf gerichtliche Klärung eine Schutzfunktion erfüllen – nicht als Eskalation, sondern als Stabilisierung.
Zwischenfazit:
Der Abbruch oder die Nicht-Empfehlung eines außergerichtlichen Verfahrens ist kein Scheitern, sondern professionelle Grenzziehung.
Reflexionsfragen für Ihre anwaltliche Praxis
Zur eigenen Einordnung können folgende Fragen hilfreich sein:
- Wer trägt das größere Risiko, wenn keine Einigung zustande kommt?
- Welche unausgesprochenen Abhängigkeiten wirken im Hintergrund?
- Ist ausreichend Zeit für informierte Entscheidungen vorhanden?
- Welche Schutzmechanismen greifen jenseits des guten Willens?
Diese Fragen lassen sich auch vor oder parallel zu außergerichtlichen Verfahren reflektieren.

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Fazit: Sensibilisierung statt Idealisierung
Außergerichtliche Verfahren sind kein per se „sanfterer“ Weg. Ihre Qualität entscheidet sich an der realen Freiwilligkeit und am Umgang mit Machtasymmetrien. Für Sie als Rechtsanwält:in liegt eine zentrale Aufgabe darin, Risiken früh zu erkennen, Mandant:innen realistisch zu beraten und Schutzinteressen klar zu benennen.
Nicht jede Einigung ist ein Fortschritt. Manchmal ist die klare Grenze der verantwortungsvollere Schritt.