Die Bedeutung der Vertraulichkeit in der Mediation
Von Mediator Sweti

In der Mediation spielt Vertraulichkeit eine entscheidende Rolle, die weit über die bloße Geheimhaltung hinausgeht. Sie dient nicht nur als Grundprinzip des Konfliktmanagements, sondern schützt auch die Integrität des gesamten Verfahrens und der beteiligten Parteien.
Gemäß § 1 und § 4 des MediationsG ist der Mediator gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Diese Verpflichtung gewährleistet, dass alle im Rahmen der Mediation ausgetauschten, mitgeteilten oder generierten Informationen streng vertraulich behandelt werden.
Die Vertraulichkeit hat zwei Hauptfunktionen: Zum einen gewährleistet sie ein nicht-öffentliches Konfliktmanagementverfahren, das den Parteien erlaubt, offen und ehrlich zu kommunizieren, ohne Angst vor öffentlicher Bloßstellung haben zu müssen. Zum anderen schützt sie die Parteien davor, dass die während der Mediation erlangten Informationen in einem gerichtlichen Folgeprozess gegen sie verwendet werden.
Eine weitere wichtige Dimension der Vertraulichkeit liegt in der Beziehung zwischen den Mediationsparteien selbst. Ein separates Arbeitsbündnis, das eine Verschwiegenheitsabrede zwischen den Parteien beinhaltet, ist entscheidend. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass alles, was während der Mediation besprochen wird, vertraulich behandelt wird und nicht außerhalb des Verfahrens weitergegeben wird.
Die Vertraulichkeit bildet somit das Rückgrat eines jeden erfolgreichen Mediationsprozesses und trägt dazu bei, ein sicheres und geschütztes Umfeld für die Konfliktparteien zu schaffen, in dem sie frei und offen arbeiten können.
- Blogartikel
- Konfliktmanagement
- Mediationsgrundlagen
- Meiationsprinzipien
- Mediation kurz Erklärt
- MediationsG