Informirtheit in der Mediation
Ein Schlüssel zur erfolgreichen Konfliktlösung
In dem letzten Artikel der Reihe “Mediationsprinzipien” erkläre ich die Informiertheit. Hier geht es um die Ausbildung des Mediators und vieles mehr. Lesen Sie auch die anderen Artikel der Reihe - die sind für das Verständnis der Mediation wichtig.
Einleitung
In der Mediation spielt die Informiertheit eine zentrale Rolle für den Erfolg des Verfahrens. Auf zwei Ebenen ist diese Informiertheit entscheidend: Zum einen muss der Mediator die Parteien über die Grundlagen und den Ablauf der Mediation informieren. Zum anderen müssen die Medianten – also die am Konflikt beteiligten Parteien – den Mediator über die Einzelheiten des Konflikts aufklären. Diese wechselseitige Informiertheit ist nicht nur ein Eckpfeiler der Mediation, sondern sichert auch die Nachhaltigkeit der gefundenen Lösungen.
Freiwilligkeit in der Mediation
Der Begriff der Freiwilligkeit bezeichnet im Kern die freie, unbeeinflusste Willensentscheidung einer Person. Diese Entscheidung muss ohne äußeren Zwang oder inneren Druck getroffen werden.
Kernmerkmale der Freiwilligkeit:
- Keine Zwangseinwirkung: Die Person muss frei von äußerem Druck oder Gewalt handeln. Dies schließt sowohl physischen als auch psychischen Zwang ein.
- Keine Täuschung: Die Entscheidung muss auf einer korrekten Informationsgrundlage beruhen. Täuschungen oder Irrtümer können die Freiwilligkeit beeinträchtigen.
- Keine wesentlichen Irrtümer: Die Person muss sich über die rechtlichen und tatsächlichen Folgen ihrer Handlung im Wesentlichen im Klaren sein.
- Keine Übervorteilung: Die Entscheidung darf nicht durch eine Übermacht an wirtschaftlicher oder sozialer Macht beeinflusst sein. Als Grundprinzip der Mediation und anderer außergerichtlichen Vermittlungsverfahren bedeutet die Freiwilligkeit, dass alle Beteiligten – ob Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen – sich aus eigenem Antrieb und ohne äußeren Zwang an dem Verfahren beteiligen.
Warum ist Freiwilligkeit so wichtig?