Informirtheit in der Mediation
Ein Schlüssel zur erfolgreichen Konfliktlösung
In dem letzten Artikel der Reihe “Mediationsprinzipien” erkläre ich die Informiertheit. Hier geht es um die Ausbildung des Mediators und vieles mehr. Lesen Sie auch die anderen Artikel der Reihe - die sind für das Verständnis der Mediation wichtig.
Einleitung
In der Mediation spielt die Informiertheit eine zentrale Rolle für den Erfolg des Verfahrens. Auf zwei Ebenen ist diese Informiertheit entscheidend: Zum einen muss der Mediator die Parteien über die Grundlagen und den Ablauf der Mediation informieren. Zum anderen müssen die Medianten – also die am Konflikt beteiligten Parteien – den Mediator über die Einzelheiten des Konflikts aufklären. Diese wechselseitige Informiertheit ist nicht nur ein Eckpfeiler der Mediation, sondern sichert auch die Nachhaltigkeit der gefundenen Lösungen.
Freiwilligkeit in der Mediation
Der Begriff der Freiwilligkeit bezeichnet im Kern die freie, unbeeinflusste Willensentscheidung einer Person. Diese Entscheidung muss ohne äußeren Zwang oder inneren Druck getroffen werden.
Kernmerkmale der Freiwilligkeit:
- Keine Zwangseinwirkung: Die Person muss frei von äußerem Druck oder Gewalt handeln. Dies schließt sowohl physischen als auch psychischen Zwang ein.
- Keine Täuschung: Die Entscheidung muss auf einer korrekten Informationsgrundlage beruhen. Täuschungen oder Irrtümer können die Freiwilligkeit beeinträchtigen.
- Keine wesentlichen Irrtümer: Die Person muss sich über die rechtlichen und tatsächlichen Folgen ihrer Handlung im Wesentlichen im Klaren sein.
- Keine Übervorteilung: Die Entscheidung darf nicht durch eine Übermacht an wirtschaftlicher oder sozialer Macht beeinflusst sein. Als Grundprinzip der Mediation und anderer außergerichtlichen Vermittlungsverfahren bedeutet die Freiwilligkeit, dass alle Beteiligten – ob Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen – sich aus eigenem Antrieb und ohne äußeren Zwang an dem Verfahren beteiligen.
Warum ist Freiwilligkeit so wichtig?
Neutralität, Unabhängigkeit und Allparteilichkeit als Grundmerkmale der Mediation
In den beiden Artikel Eigenverantwortung in der Mediation: Gemeinsam Lösungen finden und Die Bedeutung der Vertraulichkeit in der Mediation habe ich zwei Grundprinzipien der Mediation vorgestellt. Dieser Artikel betrachtet drei weitere Prinzipien der Mediation – Neutralität, Unabhängigkeit und Allparteilichkeit –, die allerdings nicht voneinander unabhängig sind.
Neutralität und Unabhängigkeit sind zwei fundamentale Säulen der Mediation. Sie stellen sicher, dass der Mediator seine Rolle unparteiisch ausführt (persönliche Neutralität) und den Prozess auf eine faire und ausgewogene Weise leitet (Prozessneutralität).
Eigenverantwortung in der Mediation: Gemeinsam Lösungen finden

In der Mediation trägt jeder seine eigene Verantwortung, um zu einer fairen und ausgewogenen Lösung des Konflikts beizutragen. Dies gilt sowohl für den Mediator als auch für die Medianten.
Der Mediator übernimmt Verantwortung dafür, eine Atmosphäre zu schaffen, in der eine offene und respektvolle Kommunikation ermöglicht wird. Er orientiert sich an professionellen Standards und ethischen Grundsätzen, um sicherzustellen, dass der Prozess gerecht und ausgewogen ist. Darüber hinaus unterstützt der Mediator die Medianten aktiv dabei, eigene Lösungen zu entwickeln, die ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechen.
Die Bedeutung der Vertraulichkeit in der Mediation

In der Mediation spielt Vertraulichkeit eine entscheidende Rolle, die weit über die bloße Geheimhaltung hinausgeht. Sie dient nicht nur als Grundprinzip des Konfliktmanagements, sondern schützt auch die Integrität des gesamten Verfahrens und der beteiligten Parteien.
Gemäß § 1 und § 4 des MediationsG ist der Mediator gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Diese Verpflichtung gewährleistet, dass alle im Rahmen der Mediation ausgetauschten, mitgeteilten oder generierten Informationen streng vertraulich behandelt werden.
Die Vertraulichkeit hat zwei Hauptfunktionen: Zum einen gewährleistet sie ein nicht-öffentliches Konfliktmanagementverfahren, das den Parteien erlaubt, offen und ehrlich zu kommunizieren, ohne Angst vor öffentlicher Bloßstellung haben zu müssen. Zum anderen schützt sie die Parteien davor, dass die während der Mediation erlangten Informationen in einem gerichtlichen Folgeprozess gegen sie verwendet werden.